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Umdenken in Zeiten von Corona – Wann fällt der Startschuss für die “Smarte Agentur“?

Digitalisierung war schon vor der Pandemie das dominierende Schlagwort, um Trends und Veränderungen in der Versicherungswirtschaft zu beschreiben. Zusätzlich beeinflussen aktuell Social Distancing, Maskenpflicht und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sowohl Art als auch Umfang persönlicher Kontakte und damit auch den personenbezogenen Versicherungsvertrieb.

Als Konsequenz ergeben sich daraus Veränderungen in der Art und Weise, wie Versicherer Ihre Kunden erreichen und beraten sowie Ihre Produkte verkaufen. Die Digitalisierung von Agenturen und die Verlagerung des bisher persönlichen Kontaktes auf digitale Medien wie z. B. Videokonferenzen sind die spontan und häufig genannten Antworten auf diese Herausforderung.

Letztlich ist die Frage zu klären, ob diese Ansätze ausreichend und zielführend sind oder ob eine grundsätzliche Neuordnung der Vertriebskanäle und perspektivisch eine neue Rolle der Agenturen zu diskutieren ist. Um sich diesem Gedanken zu nähern, ist eine Beantwortung der folgenden Fragen zu empfehlen:

  • Verschwimmen bei einer Harmonisierung der Kommunikationskanäle nicht auch die Differenzierungsmerkmale, zum Beispiel zwischen Agentur und Service Center?
  • Erkennt ein Kunde in einer Videoberatung einen qualitativen Unterschied zwischen Agenturberater und Call-Center Agent?
  • Ändert sich bei digitaler Kommunikation die Kundenerwartung hinsichtlich der Erreichbarkeit und werden von digitalen Agenturen signifikant längere Servicezeiten erwartet?
  • Wie verändern sich Leistungsschwerpunkte der Agenturen und wie das Zusammenspiel verschiedener Kanäle bei der Neukundengewinnung und bei der Kundenbetreuung?
  • Ist das Angebot der zukünftigen Agentur eher mit einem Lebensmittelkauf bei EDEKA bzw. REWE zu vergleichen oder doch mit dem beim Discounter? Sprich, bleibt es bei dem Grundsatz „Ein identischer Preis für alle Kanäle“ oder darf der Preis für das Produkt in der “Experten-Agentur“ auf Grund der individuelleren Beratung höher sein?
  • Passt die Vergütungssystematik zukünftig noch oder sind die Vergütungsmodelle für Agenturen neu zu gestalten?

Und nein, dies ist kein Plädoyer für das Ende der personenbasierten Vertriebswege, kein Abgesang auf Agenturen, Makler und Mehrfachagenten. Es ist vielmehr ein Aufruf die Vertriebswelt neu zu gestalten. Zur Verdeutlichung der Spannbreite möglicher Ansätze, hier zwei exemplarische Beispiele:

  • Ausgestaltung der Geschäftsstellen als moderne, multifunktionale Location, in der es nicht nur Versicherungsberatung, sondern auch Kaffee, Internetstationen oder Snacks gibt. Die Optionen und Ideen zur Verschmelzung verschiedener lokaler Angebote zum Aufbau und zur Etablierung eines begeisternden Hotspots sind vielfältig und können als Ergänzung zu einem erweiterten digitalen Kommunikationsangebot sowohl das Neugeschäft als auch die Kundenbegeisterung beflügeln.
  • Wandel der Agentur vom Verkäufer zum Betreuer durch eine signifikant stärkere Fokussierung der Agentur auf Beratungsleistungen, z. B. zum Thema Prävention im Zusammenspiel mit Experten aus den Bereichen Sicherheitstechnik oder des  Gesundheitswesen etc. als Teil eines neuen, nicht zwingend digitalen, Ökosystems.

Bei allen notwendigen Überlegungen zur zukünftigen Ausrichtung des Vertriebs und der Betreuungskonzepte existieren zwei konstante Forderungen: Zum einen sind Einbrüche im Neugeschäft zu vermeiden und zum anderen die regulatorischen Anforderungen, z.B. aus der IDD zu erfüllen.

Im Ergebnis reift die Erkenntnis, dass die ausschließliche Einführung technischer Optionen zur digitalen Kommunikation mit Kunden und Interessenten für die erfolgreiche Zukunft von Agenturen nicht ausreicht.

Auf dem Weg zu ganzheitlichen Konzepten und Lösungen sollten Sie mit uns sprechen.

Unser Ansprechpartner, Michael Fenz, ist bei Interesse gerne für Sie da.

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Quick-Check zur VAIT-Readiness

Die versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) sind seit Juli 2018 verbindlich. Seit Mitte 2019 prüft die BaFin deren Umsetzung in den Häusern. Insbesondere Häuser denen aktuell eine Prüfungsankündigung vorliegt, aber auch jene, die bisher noch nicht angesprochen wurden, sollten sich gezielt auf diese Prüfungen vorbereiten.
Dazu haben wir basierend auf unseren VAIT-Projekterfahrungen sowie den Erfahrungen aus unseren AAA VAIT-Round-Tables einen Quick-Check entwickelt.
Mit diesem Quick-Check erhalten Sie schnell, fokussiert und effizient:

  • Überblick über den aktuellen Stand Ihres Hauses zu den Anforderungen der VAIT
  • Kenntnis über offene Punkte und Fragen
  • Optionen zur zielgerichteten Priorisierung noch notwendiger Aktivitäten
  • Feedback zur Justierung der Bearbeitungsbreite und –tiefe
  • Qualitätssicherung auf bisher getroffene Entscheidungen und Maßnahmen

So erhöhen Sie die Sicherheit, sich richtig zum Thema VAIT aufzustellen und können der BaFin-Prüfung entspannter entgegen sehen.
Wesentliche Grundlage unserer Beratung ist die konkrete Situation Ihres Hauses, denn die VAIT-Anforderungen folgen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und sind somit nicht in allen Punkten für alle Versicherer identisch umzusetzen. Dennoch gibt es erfahrungsgemäß Themen, die bei allen Versicherern eine hohe Relevanz besitzen:

  • Verknüpfung von Geschäfts- und IT Strategie sowie Umsetzungsplan und KPIs
  • Schaffung interessenskonfliktfreier Aufbau- und Ablauforganisation
  • Ausgestaltung und organisatorische Einbindung der Schlüsselfunktionen
  • Ausgliederungen
  • Programmierrichtlinien, Softwareentwicklung, Vorgehensmodelle, Testverfahren, Standards etc.
  • Schutzbedarfsanalyse des Informationsverbunds und Wesentlichkeit
  • IT-Strategie und Governance – Zusammenspiel von Konzern / Fachbereich und IT – Verantwortlichkeiten und Steuerung
  • Projektsteuerung unter Risikoaspekten

Neben der Transparenz über den individuellen Stand der VAIT Umsetzung im jeweiligen Haus, liefert der Quick-Check insbesondere Orientierung zur effizienten Vorbereitung auf eine BaFin-Prüfung. Denn spätestens bei Eingang der Ankündigung einer Prüfung sollte eine belastbare Übersicht über den aktuellen Stand, der offenen Punkte und noch notwendigen Aktivitäten vorliegen.
Unser Quick-Check liefert genau diese Ergebnisse und reduziert damit nicht nur die Risiken aus einer BaFin-Prüfung, sondern erhöht auch die Planungssicherheit für den Zeitraum bis dahin.
Jenseits des Quick-Checks als Einstieg beinhaltet unser Leistungsangebot zum Thema VAIT weitere additive Bausteine, von der Erstellung oder Harmonisierung notwendiger Dokumentationen, bis hin zur Simulation von Interviews mit BaFin-Prüfern.

Wenn Sie mehr erfahren möchten, kontaktieren Sie bitte Herrn Dominik Hümer.

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Nachhaltigkeit im Finanzsektor: Für Versicherer ist es höchste Zeit zu handeln

In unserem ersten Round-Table zum Thema „Nachhaltiges Finanzwesen für Versicherungsunternehmen in der Praxis“ stand ein Thema besonders im Fokus: Das bevorstehende Inkrafttreten der Offenlegungs-Verordnung im März 2021.

Nachhaltigkeit hat längst den Weg in die Finanzbranche gefunden. Studien zeigen, dass Verbraucher verstärkt sogenannte ESG-Produkte nachfragen und eine Wechselbereitschaft zu nachhaltigen Anbietern zeigen. ESG-Finanzprodukte berücksichtigen bei Investitionsentscheidungen die drei Bereiche Umwelt (Environment), Soziales (Social) sowie Unternehmensführung (Governance) und lenken Kapitalströme dadurch in nachhaltige Wirtschaftsbereiche. Mit ihrem Aktionsplan aus März 2018 legte die EU-Kommission Ziele und entsprechende Maßnahmen fest, um nachhaltige Investments zu fördern.

Ein wesentliches daraus entsprungenes Gesetz ist die Offenlegungs-Verordnung, die am 10. März 2021 auf nationaler Ebene in Kraft treten wird. Sie hat zum Ziel, Transparenz bzgl. der Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken zu schaffen, um dadurch Greenwashing zu vermeiden. Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, wozu auch Versicherer zählen, unterliegen dadurch Informationspflichten sowohl auf Unternehmensebene hinsichtlich der Offenlegung von „Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflichten“ als auch auf Produktebene bezüglich der Klassifizierung aller Produkte in „nachhaltig und nicht nachhaltig“ sowie zur Erläuterung der Erreichung festgelegter Ziele nachhaltiger Produkte in den vorvertraglichen Informationen. Dies erfordert eine intensive Auseinandersetzung damit, was unter Nachhaltigkeit für die eigenen Produkte verstanden wird und wie die Informationen zur Bewertung der Zielerreichung beschafft werden können.

Die Pflicht, dass Kundenpräferenzen bzgl. ESG-Faktoren zukünftig lt. IDD im Beratungsprozess aufgenommen und dokumentiert werden müssen, folgt voraussichtlich Mitte 2021, wobei jedoch noch kein konkretes Datum feststeht.

Weiterhin gibt das BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken einen starken Hinweis darauf, dass Nachhaltigkeit zeitnah einen Schwerpunkt bei der Aufsicht bilden wird. Die Kombination aus sich verschärfender Regulierung und hoher Kundennachfrage leitet einen Wettbewerbsvorteil für diejenigen Versicherungsunternehmen ab, die sich frühzeitig und ganzheitlich mit der Thematik beschäftigen.

In unserem Round-Table wurden die genannten Themen intensiv mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Versicherer (sowie mit einem Vertreter der Anwaltssozietät Simmons & Simmons) diskutiert und Vorgehensweisen zur Umsetzung der Anforderungen ausgetauscht. Das Feedback zu dieser Diskussionsrunde war durchweg positiv, weshalb ein nächster Round Table zur Nachhaltigkeit im Herbst 2020 gewünscht wird.

Unser Ansprechpartner, David Feldmann, ist bei Interesse gerne für Sie da.