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Ein Ansatz für Nachhaltigkeit: (Mikro-) Versicherungen in Schwellen- und Entwicklungsländer  

Helfen (Mikro-) Versicherungen die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu realisieren? Teil II 

In unserem letzten Artikel zu (Mikro-) Versicherungen hatten wir eine grundsätzliche Einführung zu dem Thema gegeben, die (Mikro-) Versicherungen definiert und angekündigt, dass wir ihre Wirkung auf die Erreichung der sustainable development goals (SDGs) anhand von drei Beispielen aufzeigen.  

Im Folgenden schauen wir uns das SDG 1 – keine Armut – an: 

SDG 1 keine Armut 

Das erste Ziel ist ein mehr oder weniger übergeordnetes Ziel, auf das andere Ziele ebenfalls einzahlen. So führt bspw. eine hochwertige Bildung in der Regel dazu, dass der Lebensunterhalt selbst verdient werden und damit der Armut entgangen werden kann. Ebenfalls führt eine Absicherung von Lebensrisiken dazu, dass finanzielle Schocks überwunden werden können, ohne dass alle – ohnehin sehr geringen – Reserven angetastet werden müssen.  

(Mikro-) Versicherungen können Menschen mit geringem Einkommen im Schadenfall vor dem Rückfall in die Armut schützen. Untersuchungen zeigen, dass bei einem Schadenfall Menschen ohne Versicherungen ihre Ersparnisse nutzen oder Kredite zu hohen Zinsen aufnehmen müssen. Teilweise werden Einsparungen in der Ernährung sowie der Bildung vorgenommen oder sogar Wertgegenstände verkauft. Diese Maßnahmen führen dazu, dass die Menschen kurz- und langfristig finanziell geschwächt sind – nicht nur im Falle eines nächsten Schadenfalls sondern z. B. auch im Hinblick auf fehlende Bildung mit längerfristigen Konsequenzen rechnen müssen. Dieses wird durch (Mikro-) Versicherungen verhindert. 

Im besonderen Maße schützen Kreditversicherungen Menschen mit geringem Einkommen vor Armut. Zum einen vergeben Banken in vielen Fällen an die Zielgruppe keine Kredite und wenn dann nur mit einer solchen Absicherung, die eine Rückzahlung des Kredites z. B. im Sterbefall garantiert. Zum anderen wäre ein fehlender Schutz in vielen Fällen der Ruin einer gesamten Familie, sollte der Kredit z. B. aufgrund von Krankheit nicht abgezahlt werden können. Entsprechend waren Kreditversicherungen die ersten Mikroversicherungen, die in den 1990 Jahren entwickelt wurden.   

Kleinst-, Klein- und Mittelständische Unternehmen (KKMU) können ebenfalls über einen sehr generellen von der Regierung übernommenen Versicherungsschutz abgesichert werden. Zum Beispiel durch Versicherungen gegen Klimarisiken oder landwirtschaftliche Ausfälle erhalten ganze Branchen Schutz. Diese wiederum bringen durch die Absicherung ihrer Risiken andere Branchen, wie z. B. die Finanzwirtschaft, die bei Kreditausfällen aufgrund von Insolvenzen leidet, nicht in Gefahr. Damit wird die gesamte Ökonomie eines Staates gesichert.  

All dieses führt dazu, dass das Ziel „keine Armut“ unterstützt wird.   

In den folgenden Beiträgen in den kommenden Wochen werden noch weitere Beispiele (SDG 5, 13) aufgezeigt werden. 

Ansprechpartner für das Thema Mikroversicherung ist Manuela von Göler.  

Siehe dazu:  

  • GIZ (Hrsg.): Inclusvie Insurance and the sustainable development goals, Eschborn, 2017. 
  • KPMG (Hrsg.): Issue Digest  Microinsurance, January 2013 
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