In unserem ersten Round-Table zum Thema „Nachhaltiges Finanzwesen für Versicherungsunternehmen in der Praxis“ stand ein Thema besonders im Fokus: Das bevorstehende Inkrafttreten der Offenlegungs-Verordnung im März 2021.
Nachhaltigkeit hat längst den Weg in die Finanzbranche gefunden.
Studien zeigen, dass Verbraucher verstärkt sogenannte ESG-Produkte
nachfragen und eine Wechselbereitschaft zu nachhaltigen Anbietern
zeigen. ESG-Finanzprodukte berücksichtigen bei
Investitionsentscheidungen die drei Bereiche Umwelt (Environment),
Soziales (Social) sowie Unternehmensführung (Governance) und lenken
Kapitalströme dadurch in nachhaltige Wirtschaftsbereiche. Mit ihrem
Aktionsplan aus März 2018 legte die EU-Kommission Ziele und
entsprechende Maßnahmen fest, um nachhaltige Investments zu fördern.
Ein wesentliches daraus entsprungenes Gesetz ist die
Offenlegungs-Verordnung, die am 10. März 2021 auf nationaler Ebene in
Kraft treten wird. Sie hat zum Ziel, Transparenz bzgl. der Integration
von Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken zu schaffen, um dadurch
Greenwashing zu vermeiden. Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, wozu
auch Versicherer zählen, unterliegen dadurch Informationspflichten
sowohl auf Unternehmensebene hinsichtlich der Offenlegung von
„Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflichten“ als auch auf
Produktebene bezüglich der Klassifizierung aller Produkte in „nachhaltig
und nicht nachhaltig“ sowie zur Erläuterung der Erreichung festgelegter
Ziele nachhaltiger Produkte in den vorvertraglichen Informationen. Dies
erfordert eine intensive Auseinandersetzung damit, was unter
Nachhaltigkeit für die eigenen Produkte verstanden wird und wie die
Informationen zur Bewertung der Zielerreichung beschafft werden können.
Die Pflicht, dass Kundenpräferenzen bzgl. ESG-Faktoren zukünftig lt.
IDD im Beratungsprozess aufgenommen und dokumentiert werden müssen,
folgt voraussichtlich Mitte 2021, wobei jedoch noch kein konkretes Datum
feststeht.
Weiterhin gibt das BaFin-Merkblatt zum Umgang mit
Nachhaltigkeitsrisiken einen starken Hinweis darauf, dass Nachhaltigkeit
zeitnah einen Schwerpunkt bei der Aufsicht bilden wird. Die Kombination
aus sich verschärfender Regulierung und hoher Kundennachfrage leitet
einen Wettbewerbsvorteil für diejenigen Versicherungsunternehmen ab, die
sich frühzeitig und ganzheitlich mit der Thematik beschäftigen.
In unserem Round-Table wurden die genannten Themen intensiv mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Versicherer (sowie mit einem Vertreter der Anwaltssozietät Simmons & Simmons) diskutiert und Vorgehensweisen zur Umsetzung der Anforderungen ausgetauscht. Das Feedback zu dieser Diskussionsrunde war durchweg positiv, weshalb ein nächster Round Table zur Nachhaltigkeit im Herbst 2020 gewünscht wird.
Unser Ansprechpartner, David Feldmann, ist bei Interesse gerne für Sie da.