Mit der Digitalen Rentenübersicht stellt der Gesetzgeber erstmalig für Bürgerinnen und Bürger ein Verfahren bereit, um einen Überblick über den wesentlichen Teil der eigenen Altersvorsorge zu erhalten – übergreifend über die Säulen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Vorsorge (www.rentenuebersicht.de). Die Abfrage kann (wie bei mir) bereits mittels Personalausweises, Steuer-ID und Smartphone erfolgen. Ziel ist eine möglichst vollständige, verständliche und übergreifende Darstellung in digitaler Form.
Seit Dezember 2023 befindet sich das Portal zum Abruf der Daten in der Pilotphase. Gemäß RentÜAV müssen ab dem 01.01.2025 nahezu alle Anbieter von Altersvorsorgeverträgen, Kundenansprüche bei Anfrage ad-hoc zur Verfügung stellen und die aktuellen Kundeninformationen im pdf-Format mit dazu konsistenten Daten übermitteln.
Obwohl sich die Digitale Rentenübersicht noch in der Pilotphase befindet, ist bereits jetzt ein großes Interesse in der Bevölkerung zu spüren. Schon vor der verpflichtenden Anbindung am 01.01.2025 haben sich (Stand 18.07.2024) etwa 175 Tsd. Nutzer registriert, die über 2 Mio. Anfragen an Vorsorgeeinrichtungen gestellt haben. Bislang sind etwa 300 Organisationen angebunden (Quelle: ZfDR).
Da die gelieferten Daten nur schwer vom Kunden interpretierbar sind, wird Beratung erforderlicher denn je. Daraus ergibt sich eine hohe Relevanz für Vertriebe und Altersvorsorgeberatungen, sich frühzeitig mit dem Thema „Digitale Rentenübersicht“ auseinanderzusetzen: Denn die Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten, den Beratungsprozess zu optimieren und die Bedürfnisse des Kunden weiter in den Fokus zu rücken.
Wenn Ihr mehr dazu erfahren wollt, freuen sich Andreas Seidel und Marina Metzger auf eure Fragen.