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Komplexität im Leben-Output-Management nicht unterschätzen!

Bei der Einführung eines neuen Bestandssystems, der Entwicklung eines neuen Produkts oder der Implementierung neuer Geschäftsvorfälle in der Lebensversicherung gibt es eine Vielzahl an neuen Inhalten, technischen Umsetzungen und prozessualen Verflechtungen, die konzipiert und getestet werden müssen. Der Druck von Dokumenten spielt dabei fast immer eine Rolle und steht am Ende einer langen Prozesskette, was bei manchen Versicherern dazu führt, dem Thema weniger Beachtung als nötig zu schenken. Die Qualität der Druckstücke determiniert jedoch zum einen den Erfolg in der Kundenkommunikation und zum anderen die rechtliche Integrität des Versicherers, denn eine Police beispielsweise ist das rechtlich bindende Vertragsdokument einer Versicherung. Hierbei muss der Spagat zwischen einer Massenverarbeitung aufgrund der hohen Fallzahlen und der Individualisierung der Briefe bzgl. Geschäftsvorfall, Produkt, Kundendaten etc. gemeistert werden. Der Trend geht heute stark in Richtung digitale Kundenkorrespondenz, sodass der Kunde seine Police z.B. über eine App sichten und dort auch gleich digital unterschreiben kann. Das ist nicht nur einfach handhabbar und schnell erledigt, es ist auch nachhaltig, da es viel Papier spart. Allerdings erhöht diese Art der Bereitstellung die Komplexität des Outputs noch zusätzlich und macht ein strukturiertes Vorgehen umso notwendiger.

Oft lautet die Anforderung an die neuen Briefe schlicht „Bitte so, wie im Altsystem umsetzen“, in der Hoffnung, man könne die Vorgaben einfach 1:1 kopieren und es funktioniere genauso wie vorher. Die Herausforderung besteht jedoch darin, die teilweise neuen und komplexen, fachlichen Anforderungen für das Dokument in technischen Input für das Korrespondenzsystem zu übersetzen. Grundsätzlich wird ein Brief aus vielen Textbausteinen zusammengesetzt, die jeweils ihre eigene Andrucklogiken (z.B. Andruck nur bei Tarif XY) und Variablen (z.B. der Beitrag, den der Kunde zahlt) haben. Je kundenindividualisierter der Brief, desto feingliedriger die dahinter liegende Logik. Die Komplexität wird weiter dadurch gesteigert, dass man nicht zwangsläufig alle Daten aus dem (neuen, noch im Test befindlichen) Bestandssystem bekommt, sondern auf Umsysteme und Schnittstellen für die Datenlieferung angewiesen ist, die jeweils an das Korrespondenzsystem angebunden werden müssen. Außerdem muss nicht nur der Inhalt, sondern auch die Infrastruktur der Briefsendung wohl durchdacht werden, damit z.B. die Post beim richtigen Empfänger ankommt.

Ein gut abgestimmtes Team, bestehend aus Fachbereich (Definition der Vorgaben), Technik (Umsetzung der Vorgaben im Korrespondenzsystem), Business Analyse (Vermittlung zwischen Fachbereich und Technik), Testmanagement (Betreuung des Tests) und Teilprojektleitung (Koordination von Aufgaben und Kanalisation von Anforderungen), ist eine wichtige Voraussetzung für ein gutes Gelingen.

Unser Ansprechpartner David Feldmann hat als Business Analyst sowie als Teilprojektleiter bei der Einführung eines neuen Leben-Bestandssystems viel Erfahrung im Output-Management sammeln können und steht für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

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Wir gehören auch laut Handelsblatt 2020 zu den Besten der Branche!

Mit 2020 verabschieden wir ein außergewöhnliches Jahr. Ein Jahr, das für uns alle unerwartete Veränderungen und Herausforderungen bereitgehalten hat.

Wir tragen fleißig unsere Masken, waschen uns die Hände und halten Abstand. Wir haben die neue Situation akzeptiert und nehmen die damit verbundenen Herausforderungen an. Wir alle geben auch im Homeoffice das Beste in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden und zur Erreichung unserer Projektziele.

Wir sind stolz auf uns als Team, auch in ungewohnten Zeiten für den Erfolg unserer Kunden alles geben zu haben. Umso schöner ist es, dass dies auch extern gesehen und gewürdigt wird.

Wir gehören auch laut Handelsblatt 2020 zu den Besten der Branche!

Autor: Manuel Heckel, Erscheinungsdatum: 01.12.2020, Hier geht es zu dem Artikel!

Wir bedanken uns bei unseren Kunden für das geschenkte Vertrauen, unseren Partnern für die Unterstützung und die gute Zusammenarbeit sowie bei unseren Mitarbeitern für das gezeigte Engagement, die Flexibilität und jedes einzelne Lachen in der virtuellen Zusammenarbeit.

Wir nehmen diese Auszeichnung als Ansporn und wünschen uns allen friedliche Feiertage sowie einen guten Rusch in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2021.

Bleiben Sie gesund und fröhlich – Ihr AAA-Team

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Internes Kontrollsystem (IKS) – Im Spannungsfeld wachsender regulatorischen Anforderungen!

Als Überwachungs- und Kontrollsystem, wie auch als Steuerungssystem stellt das IKS eine zentrale Rolle in Versicherungsunternehmen dar und ist heute in den Unternehmen weitgehend implementiert. Spätestens seit Solvency II gerät das IKS in den Fokus der Aufsichtsbehörden und auch zukünftig wird die zunehmende Regulierung die Auf- und Ablauforganisation n den Unternehmen adressieren. Erste Versicherer haben aufgrund externer oder interner Prüfungsaktivität die Analyse und Bewertung ihres IKS adressiert, um etwaige negative ökonomische Auswirkungen oder Reputationsrisiken zu identifizieren und diese adäquat zu managen „bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist“.

Es ist sehr deutlich, dass der Umfang der regulatorischen Anforderungen an die Marktteilnehmer in der Versicherungsbranche nicht nur stetig zunimmt, sondern die Anforderungen in ihrer Ausgestaltung mit der Bankenbranche harmonisiert werden. Diese Harmonisierung erfordert eine zeitnahe Auseinandersetzung mit den bereits geltenden Anforderungen an die Transparenz von Aufbau-, Ablauforganisation und Prozessen sowie deren Dokumentation, kurzum mit der Geschäftsorganisation.

Ein erfolgreiches und zugleich funktionierendes IKS verfolgt vorrangig das Ziel, dass ein Kontrollrahmen entsteht, der zum einen gleiche Regeln für Produzenten von ähnlichen (Finanz-) Produkten und Dienstleistungen definiert. Darüber hinaus ist es erklärtes Ziel der Aufsicht eine vergleichbare aufsichtsrechtliche Bewertung von aufbau- und ablauforganisatorischen Anforderungen sowie die adäquate Behandlung in der Überwachung und Prüfung aller Marktteilnehmer zu manifestieren.

Es ist an der Zeit ein bestehendes IKS hinsichtlich seiner Ausgestaltung und Wirksamkeit zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Ein funktionierendes Kontrollsystem hilft nicht nur intern bei der Abwehr monetärer Schäden, sondern zahlt auf die Erfüllung geltender gesetzlicher Anforderungen ein.

Insbesondere mit Blick auf die Prozesslandschaft ist es zwingend notwendig, mit dem IKS ein rollierendes System zu schaffen, das den heutigen und zukünftigen Anforderungen gewachsen ist und gleichzeitig geeignet ist kommende Änderungen zeitnah zu adaptieren.

Lassen Sie uns die aktuelle Situation in Ihrem Hause gemeinsam beleuchten und bestehenden Handlungsbedarf herausarbeiten. Unser Ansprechpartner, Axel Kirchhoff, ist bei Interesse gerne für Sie da.

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Der Buchauszug für Versicherungsvermittler – Recht trifft Technik

Datenhaushalt als grundlegender Erfolgsfaktor

Der Buchauszug dient dem Versicherungsvermittler als Grundlage zum Nachvollzug seiner Provisionsansprüche. Hierzu muss er alle Angaben enthalten um zu jedem potentiell provisionsrelevanten Vorgang die Höhe und die Rechtmäßigkeit des Provisionsanspruchs nachvollziehen zu können. In der Regel wird der Buchauszug nicht bei einer gut laufenden partnerschaftlichen Geschäftsbeziehung angefordert und rechtlich gibt es nahezu keine Gründe der Anforderung nicht nachkommen zu müssen. Das nicht erstellen können oder wollen wird die eigene Verhandlungsposition stark schwächen.

Der inhaltliche Umfang eines Buchauszugs begründet sich hauptsächlich aus den Provisionsvereinbarungen, den Provisionstabellen und weiteren Dokumenten und Abreden, die sich auf den Provisionsanspruch des Vermittlers beziehen. Hierbei sind nicht nur einmalige Provisionszahlungen abzubilden, sondern auch laufende Provisionszahlungen und Zahlungen, welche als Provisionssurrogat anzusehen sind. Die Angabe einer Information im Buchauszug sollte immer auf ihre Provisionsrelevanz hin überprüft werden, um unnötige Angaben zu vermeiden.

Anschließend wird ermittelt, ob alle benötigten Daten systemseitig gepflegt und technisch abrufbar sind. Notwendig dazu ist die attributweise Analyse und Klärung der Datenherkunft aus den jeweiligen Systemen der individuellen Anwendungslandschaft. Ziel ist die eindeutige und konsistente Klärung der Datenherkunft je Attribut, inklusive der für den Buchauszug notwendigen Historie. Ein DWH stellt eine sehr zuverlässige, wenn auch selten vollständige Quelle für einen Buchauszug dar.

Sind für alle Attribute des Buchauszuges die Herkunft und der Weg der Daten bis in den Buchauszug geklärt, stellt sich die Frage, wie die Daten im späteren Buchauszug adäquat dargestellt werden sollen. Die vertragsgebundene Speicherung in den Bestandssystemen muss für den Buchauszug in eine vermittlerbezogene Darstellung gewandelt werden. Diese vermittlerbezogene Ansicht muss dann, wegen der im Gesetz geforderten leichten Verständlichkeit, jedoch immer noch die Möglichkeit bieten, den Lebenszyklus des Versicherungsvertrags mit allen provisionsrelevanten Änderungen nachzuvollziehen.

Die bisher aufgezeigten Schwierigkeiten, die im Laufe eines Buchauszug-Projekts auf das Projektteam zukommen, zeigen deutlich, dass ein modernes, agiles Projektsetup beinahe zwingend erforderlich ist. Da die hohe fachliche Komplexität des Themas nicht zwingend mit der Realität einhergeht und auch die Systemarchitektur an sich komplex sein kann, ist nach der Projektinitiierungsphase dringend angeraten, in einem Prototyping-Verfahren den gesamten Anforderungskatalog abzuarbeiten.

Auch wenn das Projekt „Buchauszug“ wie ein rechtliches Thema beginnt, wird es im weiteren Verlauf überwiegend ein IT-Projekt.

Bei Interesse oder Rückfragen melden Sie sich gerne für einen Austausch bei Markus Hartkopf.

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Fraud Detection – Aktuelle Trends in der Versicherungsbranche

Die Corona-Pandemie trifft die deutsche Wirtschaft und den Arbeitsmarkt trotz massiver staatlicher Hilfen härter als noch im Frühjahr angenommen. Die Bundesregierung erwartet nun, dass im laufenden Jahr 2020 das Bruttoinlandsprodukt um mehr als 5,4 Prozent zurückgeht, bezogen auf den Vorjahreszeitraum.

Auch der Versicherungsmarkt kann sich dem aktuellen Abwärtstrend nicht entziehen. Versicherungsunternehmen müssen daher ihre Finanzen, Cashflow-Erwartungen und Investitionsvorhaben neu justieren.

Der Versicherungsbetrug wird in der Pandemie allerdings keine Pause einlegen. Der „Coalition Against Insurance Fraud“ schätzt die Einnahmeausfälle in den USA, verursacht durch Versicherungsbetrug, in diesem Jahr in Höhe von 80 bis 100 Mrd. US-Dollar. Auch in Deutschland liegt der geschätzte Schaden durch Versicherungsbetrug in immenser Höhe. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat den Schaden im Jahr 2018 auf 5 Mrd. Euro, fast 10% der Versicherungsleistungen, taxiert.

Für die Versicherer ist es daher enorm wichtig, den Gesamtkontext von Versicherungsbetrug zu verstehen, auf Betrugsversuche adäquat zu reagieren diese einzudämmen.

Damit die Branche die zukünftigen Herausforderungen besser bewältigen kann, sollten die aktuellen Trends in der „Fraud Detection“ bekannt sein:

  • Versicherungsbetrug ist derweil global und vor allem agil. Die Branche kann sich auf die traditionellen Techniken nicht mehr verlassen. Im digitalen Zeitalter benötigen die Fahnder differenzierte Eigenschaften und agile Arbeitsweisen. Eine Untersuchung, die auf Grundlage der Menge und Nutzung personenrelevanter Informationen zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen soll, muss immer auch die Auswirkungen auf die Privatsphäre beachten. Die regulatorischen EU-Datenschutzgrundverordnung müssen stets beachtet werden. Hierbei ist es notwendig, eine intelligente Art der Beweisführung zu etablieren, damit sowohl der Ermittlungserfolg als auch die strafrechtliche Verfolgung gewährleistet werden kann.
  • Einige Versicherer haben die Bedeutung der Sozialen Medien erkannt und beschäftigen eine Reihe von Data-Analysten, die diverse Werkzeuge für die Automatisierung der Analysen einsetzen. Die Komplexität beim Einsatz solcher Werkzeuge besteht darin, ob diese mit der verfügbaren IT-Peripherie kompatibel sind und ob diese zuverlässig auf der Plattform funktionieren. „Soziale Medien“ bzw. „Soziale Netzwerke“ werden als Informationsquelle hochgeschätzt:
    • Gewinnen von Informationen aus Aufzeichnungen von Befragungen, E-Mail-Konversationen und Social Media-Websites, sowie Evaluation dieser aus (unstrukturierten) Quellen.
    • Vergleichen von Trends und Erkennung von Gewohnheiten im Benutzerverhalten.
    • Analyse von versteckten Beziehungen durch Netzwerkanalyse und Datenkorrelation.
  • Die Konsortien (Vereinigung von rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen) erhalten immer mehr Beachtung in der gesamten Versicherungsbranche. Konsortien können einen Rundumblick über strittige und zweifelhafte Aktivitäten sowohl über mehrere Unternehmen als auch branchenübergreifend geben und erlauben somit eine bessere Beurteilung der Gesamtsituation. Die Verfügbarkeit von Versicherungskonsortien variiert allerdings aktuell je nach Region und Land. Beispielsweise in Kanada hat sich die Non-Profit-Organisation “Canadian National Insurance Crime Services” (CANATICS) bei der Analyse ganzheitlicher Unternehmensaktivitäten sowie der Bereitstellung wertvoller Überwachungsdaten etabliert.
  • Die ständige Erweiterung der Versicherungsprodukte, vor allem in der Lebens- und Krankenversicherung, erhöht zusätzlich die Wahrscheinlichkeit beim Versicherungsbetrug. Bei kleineren Versicherern fehlen häufig die Ressourcen, sich gegen neue Betrugsmethoden zu behaupten.

Die gute Nachricht ist, dass Fraud Detection eine gute Erfolgsbilanz bei der Reduzierung von Betrug in der Versicherungsbranche aufweisen kann. Prävention ist also in der Tat möglich, solange Versicherer auf starke Partner mit entsprechender Expertise setzen.

Sollten Sie sich zu dem Thema „Fraud Detection“ austauschen wollen, ist unser Ansprechpartner Majid Tehrani gerne für Sie da.

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Umdenken in Zeiten von Corona – Wann fällt der Startschuss für die “Smarte Agentur“?

Digitalisierung war schon vor der Pandemie das dominierende Schlagwort, um Trends und Veränderungen in der Versicherungswirtschaft zu beschreiben. Zusätzlich beeinflussen aktuell Social Distancing, Maskenpflicht und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sowohl Art als auch Umfang persönlicher Kontakte und damit auch den personenbezogenen Versicherungsvertrieb.

Als Konsequenz ergeben sich daraus Veränderungen in der Art und Weise, wie Versicherer Ihre Kunden erreichen und beraten sowie Ihre Produkte verkaufen. Die Digitalisierung von Agenturen und die Verlagerung des bisher persönlichen Kontaktes auf digitale Medien wie z. B. Videokonferenzen sind die spontan und häufig genannten Antworten auf diese Herausforderung.

Letztlich ist die Frage zu klären, ob diese Ansätze ausreichend und zielführend sind oder ob eine grundsätzliche Neuordnung der Vertriebskanäle und perspektivisch eine neue Rolle der Agenturen zu diskutieren ist. Um sich diesem Gedanken zu nähern, ist eine Beantwortung der folgenden Fragen zu empfehlen:

  • Verschwimmen bei einer Harmonisierung der Kommunikationskanäle nicht auch die Differenzierungsmerkmale, zum Beispiel zwischen Agentur und Service Center?
  • Erkennt ein Kunde in einer Videoberatung einen qualitativen Unterschied zwischen Agenturberater und Call-Center Agent?
  • Ändert sich bei digitaler Kommunikation die Kundenerwartung hinsichtlich der Erreichbarkeit und werden von digitalen Agenturen signifikant längere Servicezeiten erwartet?
  • Wie verändern sich Leistungsschwerpunkte der Agenturen und wie das Zusammenspiel verschiedener Kanäle bei der Neukundengewinnung und bei der Kundenbetreuung?
  • Ist das Angebot der zukünftigen Agentur eher mit einem Lebensmittelkauf bei EDEKA bzw. REWE zu vergleichen oder doch mit dem beim Discounter? Sprich, bleibt es bei dem Grundsatz „Ein identischer Preis für alle Kanäle“ oder darf der Preis für das Produkt in der “Experten-Agentur“ auf Grund der individuelleren Beratung höher sein?
  • Passt die Vergütungssystematik zukünftig noch oder sind die Vergütungsmodelle für Agenturen neu zu gestalten?

Und nein, dies ist kein Plädoyer für das Ende der personenbasierten Vertriebswege, kein Abgesang auf Agenturen, Makler und Mehrfachagenten. Es ist vielmehr ein Aufruf die Vertriebswelt neu zu gestalten. Zur Verdeutlichung der Spannbreite möglicher Ansätze, hier zwei exemplarische Beispiele:

  • Ausgestaltung der Geschäftsstellen als moderne, multifunktionale Location, in der es nicht nur Versicherungsberatung, sondern auch Kaffee, Internetstationen oder Snacks gibt. Die Optionen und Ideen zur Verschmelzung verschiedener lokaler Angebote zum Aufbau und zur Etablierung eines begeisternden Hotspots sind vielfältig und können als Ergänzung zu einem erweiterten digitalen Kommunikationsangebot sowohl das Neugeschäft als auch die Kundenbegeisterung beflügeln.
  • Wandel der Agentur vom Verkäufer zum Betreuer durch eine signifikant stärkere Fokussierung der Agentur auf Beratungsleistungen, z. B. zum Thema Prävention im Zusammenspiel mit Experten aus den Bereichen Sicherheitstechnik oder des  Gesundheitswesen etc. als Teil eines neuen, nicht zwingend digitalen, Ökosystems.

Bei allen notwendigen Überlegungen zur zukünftigen Ausrichtung des Vertriebs und der Betreuungskonzepte existieren zwei konstante Forderungen: Zum einen sind Einbrüche im Neugeschäft zu vermeiden und zum anderen die regulatorischen Anforderungen, z.B. aus der IDD zu erfüllen.

Im Ergebnis reift die Erkenntnis, dass die ausschließliche Einführung technischer Optionen zur digitalen Kommunikation mit Kunden und Interessenten für die erfolgreiche Zukunft von Agenturen nicht ausreicht.

Auf dem Weg zu ganzheitlichen Konzepten und Lösungen sollten Sie mit uns sprechen.

Unser Ansprechpartner, Michael Fenz, ist bei Interesse gerne für Sie da.

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Quick-Check zur VAIT-Readiness

Die versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) sind seit Juli 2018 verbindlich. Seit Mitte 2019 prüft die BaFin deren Umsetzung in den Häusern. Insbesondere Häuser denen aktuell eine Prüfungsankündigung vorliegt, aber auch jene, die bisher noch nicht angesprochen wurden, sollten sich gezielt auf diese Prüfungen vorbereiten.
Dazu haben wir basierend auf unseren VAIT-Projekterfahrungen sowie den Erfahrungen aus unseren AAA VAIT-Round-Tables einen Quick-Check entwickelt.
Mit diesem Quick-Check erhalten Sie schnell, fokussiert und effizient:

  • Überblick über den aktuellen Stand Ihres Hauses zu den Anforderungen der VAIT
  • Kenntnis über offene Punkte und Fragen
  • Optionen zur zielgerichteten Priorisierung noch notwendiger Aktivitäten
  • Feedback zur Justierung der Bearbeitungsbreite und –tiefe
  • Qualitätssicherung auf bisher getroffene Entscheidungen und Maßnahmen

So erhöhen Sie die Sicherheit, sich richtig zum Thema VAIT aufzustellen und können der BaFin-Prüfung entspannter entgegen sehen.
Wesentliche Grundlage unserer Beratung ist die konkrete Situation Ihres Hauses, denn die VAIT-Anforderungen folgen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und sind somit nicht in allen Punkten für alle Versicherer identisch umzusetzen. Dennoch gibt es erfahrungsgemäß Themen, die bei allen Versicherern eine hohe Relevanz besitzen:

  • Verknüpfung von Geschäfts- und IT Strategie sowie Umsetzungsplan und KPIs
  • Schaffung interessenskonfliktfreier Aufbau- und Ablauforganisation
  • Ausgestaltung und organisatorische Einbindung der Schlüsselfunktionen
  • Ausgliederungen
  • Programmierrichtlinien, Softwareentwicklung, Vorgehensmodelle, Testverfahren, Standards etc.
  • Schutzbedarfsanalyse des Informationsverbunds und Wesentlichkeit
  • IT-Strategie und Governance – Zusammenspiel von Konzern / Fachbereich und IT – Verantwortlichkeiten und Steuerung
  • Projektsteuerung unter Risikoaspekten

Neben der Transparenz über den individuellen Stand der VAIT Umsetzung im jeweiligen Haus, liefert der Quick-Check insbesondere Orientierung zur effizienten Vorbereitung auf eine BaFin-Prüfung. Denn spätestens bei Eingang der Ankündigung einer Prüfung sollte eine belastbare Übersicht über den aktuellen Stand, der offenen Punkte und noch notwendigen Aktivitäten vorliegen.
Unser Quick-Check liefert genau diese Ergebnisse und reduziert damit nicht nur die Risiken aus einer BaFin-Prüfung, sondern erhöht auch die Planungssicherheit für den Zeitraum bis dahin.
Jenseits des Quick-Checks als Einstieg beinhaltet unser Leistungsangebot zum Thema VAIT weitere additive Bausteine, von der Erstellung oder Harmonisierung notwendiger Dokumentationen, bis hin zur Simulation von Interviews mit BaFin-Prüfern.

Wenn Sie mehr erfahren möchten, kontaktieren Sie bitte Herrn Dominik Hümer.

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Nachhaltigkeit im Finanzsektor: Für Versicherer ist es höchste Zeit zu handeln

In unserem ersten Round-Table zum Thema „Nachhaltiges Finanzwesen für Versicherungsunternehmen in der Praxis“ stand ein Thema besonders im Fokus: Das bevorstehende Inkrafttreten der Offenlegungs-Verordnung im März 2021.

Nachhaltigkeit hat längst den Weg in die Finanzbranche gefunden. Studien zeigen, dass Verbraucher verstärkt sogenannte ESG-Produkte nachfragen und eine Wechselbereitschaft zu nachhaltigen Anbietern zeigen. ESG-Finanzprodukte berücksichtigen bei Investitionsentscheidungen die drei Bereiche Umwelt (Environment), Soziales (Social) sowie Unternehmensführung (Governance) und lenken Kapitalströme dadurch in nachhaltige Wirtschaftsbereiche. Mit ihrem Aktionsplan aus März 2018 legte die EU-Kommission Ziele und entsprechende Maßnahmen fest, um nachhaltige Investments zu fördern.

Ein wesentliches daraus entsprungenes Gesetz ist die Offenlegungs-Verordnung, die am 10. März 2021 auf nationaler Ebene in Kraft treten wird. Sie hat zum Ziel, Transparenz bzgl. der Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken zu schaffen, um dadurch Greenwashing zu vermeiden. Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, wozu auch Versicherer zählen, unterliegen dadurch Informationspflichten sowohl auf Unternehmensebene hinsichtlich der Offenlegung von „Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflichten“ als auch auf Produktebene bezüglich der Klassifizierung aller Produkte in „nachhaltig und nicht nachhaltig“ sowie zur Erläuterung der Erreichung festgelegter Ziele nachhaltiger Produkte in den vorvertraglichen Informationen. Dies erfordert eine intensive Auseinandersetzung damit, was unter Nachhaltigkeit für die eigenen Produkte verstanden wird und wie die Informationen zur Bewertung der Zielerreichung beschafft werden können.

Die Pflicht, dass Kundenpräferenzen bzgl. ESG-Faktoren zukünftig lt. IDD im Beratungsprozess aufgenommen und dokumentiert werden müssen, folgt voraussichtlich Mitte 2021, wobei jedoch noch kein konkretes Datum feststeht.

Weiterhin gibt das BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken einen starken Hinweis darauf, dass Nachhaltigkeit zeitnah einen Schwerpunkt bei der Aufsicht bilden wird. Die Kombination aus sich verschärfender Regulierung und hoher Kundennachfrage leitet einen Wettbewerbsvorteil für diejenigen Versicherungsunternehmen ab, die sich frühzeitig und ganzheitlich mit der Thematik beschäftigen.

In unserem Round-Table wurden die genannten Themen intensiv mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Versicherer (sowie mit einem Vertreter der Anwaltssozietät Simmons & Simmons) diskutiert und Vorgehensweisen zur Umsetzung der Anforderungen ausgetauscht. Das Feedback zu dieser Diskussionsrunde war durchweg positiv, weshalb ein nächster Round Table zur Nachhaltigkeit im Herbst 2020 gewünscht wird.

Unser Ansprechpartner, David Feldmann, ist bei Interesse gerne für Sie da.

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Home-Office – Provisorium wird dauerhaft Teil der neuen Arbeitswelt

In den vergangenen Wochen hat die Corona-Pandemie in der Versicherungsbranche zu einer fast vollständigen Verlagerung der Bürotätigkeiten ins Home-Office geführt. Teilweise als Umsetzung geordneter und vorbereiteter Planungen, manchmal aber auch spontan und improvisiert. Aktuell entstehen neue Arbeitswelten, neue Modelle der Zusammenarbeit und neue Kommunikationsstrukturen. Diese stellen eine Herausforderung sowohl für Mitarbeiter und Führungskräfte als auch Infrastruktur und Systeme dar.

Es wäre ein Trugschluss, die aktuelle Situation für eine temporäre Veränderung zu halten. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Home-Office-Quote nach der Pandemie signifikant größer wird als sie vorher war. Aus diesem Grund ist jetzt eine umfassende Bestandsaufnahme zwingend erforderlich. Diese folgt der Zielsetzung Ergebnisse für drei Zeiträume herzuleiten und zu liefern:

  1. Aktuell, während der Pandemie
    Was funktioniert gut und wo muss justiert werden?
  2. Hoffentlich in Kürze, der Weg zurück ins Büro
    Welche Erkenntnisse gibt es für Planung und Umsetzung?
  3. Dauerhaft, nach der Pandemie
    Welche Ableitungen ergeben sich für die Zukunft?

Für alle drei Zeiträume sind die gleichen Themenfelder zu analysieren und zu bewerten. Diese liefern beispielsweise Informationen

  • zur Belastbarkeit und Stabilität der technischen Infrastruktur
  • über das Arbeitsumfeld sowie ggf. fehlenden Ausstattungskomponenten
  • über Arbeitszeiten und Pausenverhalten sowie erforderliche Unterstützungsleistungen
  • zur Stimmung und Belastbarkeit der Mitarbeiter
  • zu Erwartungen und Anregungen, z. B. in den Bereichen Führung und Kommunikation
  • über die Nutzung privater Devices

Neben der Analyse der aktuellen IST-Situation ist zur dauerhaften Etablierung  auch eine Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich. Werden alle Regelungen aus der DSGVO, zur Ergonomie von Arbeitsplätzen etc. in ausreichender Weise berücksichtig und wird diesen in der Umsetzung von Home-Office Regelungen entsprechend Rechnung getragen?

Neben innerbetrieblichen Regelungen, auch gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen, hat die Politik das Thema bereits entdeckt. Während einzelne Stimmen ein Recht auf Home-Office für alle fordern, wird im Arbeitsministerium höchstwahrscheinlich schon an der Regulierung der Home-Office Tätigkeiten und Infrastruktur gearbeitet.

Das AAA Review Home-Office bietet eine schnelle und pragmatische Grundlage für die Gestaltung der Arbeitswelt – heute, morgen und übermorgen.

Sprechen Sie mit uns.

Unser Ansprechpartner, Michael Fenz, ist bei Interesse gerne für Sie da.

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Zum fünften Mal in Folge gehört Auctor Actor Advisor zu den besten Unternehmensberatern in Deutschland.

Unseren Kunden zum Erfolg zu verhelfen, steht im Zentrum unseres Handelns. Darum ist Feedback für uns enorm wichtig, um dieses Ziel weiterhin fest im Blick behalten zu können.

Im Rahmen der deutschlandweit umfangreichsten Consulting-Studie von Brand Eins Wissen und Statista wurden letztes Jahr insgesamt 308 Beratungsunternehmen als erstklassig identifiziert und AAA hat die Auszeichnung „Beste Berater“ auch diesmal wieder erhalten. Wir freuen uns sehr über dieses Feedback und danken unseren Kunden für die Wertschätzung unserer Arbeit sowie allen AAA-Kollegen für den Beitrag, den sie jeden Tag dazu leisten.

 

 

 

Ansprechpartner:

Thomas Binder